Endokrinologie-News aus Mainz: TPO-Antikörper und Fehlgeburt

Facharzt für Endokrinologie informiert: Levothyroxin senkt Fehlgeburt-Risiko nicht

MAINZ. Der Facharzt für Endokrinologie Prof. Dr. med. Dr. h. c. Christian Wüster verweist im Zusammenhang mit dem Einsatz von Levothyroxin bei nachgewiesenen Thyreoperoxidase (TPO)-Antikörpern in der Schwangerschaft auf eine aktuelle Studie hin. Sie wurde im New England Journal of Medicine [1] veröffentlicht und konnte nachweisen, dass eine Hormonbehandlung mit Levothyroxin bei Patientinnen mit TPO-Antikörpern und ansonsten normaler Schilddrüsenfunktion das Fehlgeburt-Risiko oder das Frühgeburt-Risiko nicht absenkt. Die Behandlung mit dem Levothyroxin in der Schwangerschaft ist den Autoren der Studie zufolge nicht evidenzgesichert in Bezug auf eine gesunde Schwangerschaft. Gleichzeitig betont der Facharzt für Endokrinologie, dass eine ausreichende Schilddrüsenfunktion und eine Versorgung mit Jod bei Schwangeren grundsätzlich sehr wichtig sind.

Levothyroxin nicht leichtfertig verordnen, empfiehlt Facharzt für Endokrinologie aus Mainz

Für die Entwicklung des Kindes ist eine normale Schilddrüsenfunktion der Mutter während der Schwangerschaft wichtig, betont Prof. Dr. med. Dr. h. c. Christian Wüster. Denn während der Schwangerschaft steigt der Bedarf an Schilddrüsenhormonen um etwa 50 Prozent an. Vor diesem Hintergrund kann eine Gabe von Jod sowie von Levothyroxin bei TPO-Antikörpern indiziert sein.

TPO-Antikörper erhöhen nachweislich das Risiko für Fehl- oder Frühgeburten. Levothyroxin entspricht dem körpereigenen Schilddrüsenhormon T4. Allerdings warnt der Facharzt für Endokrinologie aus Mainz davor, den Wirkstoff leichtfertig zu verschreiben. Vielmehr müsste genau geprüft werden, ob eine Behandlung mit dem Schilddrüsenhormon angezeigt ist. Denn es gilt mittlerweile als nachgewiesen, dass eine Behandlung mit Levothyroxin für den Erfolg der Schwangerschaft nicht relevant ist.

Prof. Wüster aus Mainz unterstützt Forderungen der Deutschen Gesellschaft für Endokrinologie

Der Facharzt für Endokrinologie aus Mainz hält es nicht für ausgeschlossen, dass eine medizinisch nicht notwendige Verordnung von Schilddrüsenhormonen bei schwangeren Patienteninnen für ausgeprägte Ängste sorgt. Zudem gehe seiner Einschätzung nach eine unnötige und nicht erfolgversprechende Gabe von Levothyroxin zulasten des solidarisch finanzierten Gesundheitssystems. Prof. Dr. med. Dr. h.c. Wüster begrüßt vor diesem Hintergrund Anstrengungen der Deutschen Gesellschaft für Endokrinologie, die nationalen und internationalen Leitlinien entsprechend anzupassen.

[1] N Engl J Med 2019; 380:1316-1325

Das könnte Sie auch interessieren:

Gerne beraten sie Prof. Dr. Wüster und sein Team individuell zu dem Thema Frühgeburt, Fehlgeburt-Risiko oder zu Fragen der Unfruchtbarkeit.

Kontakt
Hormon- und Stoffwechselzentrum MVZ GmbH · Prof. Dr. med. Dr. h. c. Christian Wüster · Wallstraße 3–7 · 55122 Mainz · Telefon: 06131 58848-0 · Privatpatienten: 06131 58848-18 · Notfalltelefon: 06131 58848-11 · Fax: 06131 58848-48 · E-Mail: info@prof-wuester.de
© 2024 Hormon- und Stoffwechselzentrum MVZ GmbH   
Doctolib Termin online vereinbaren Hier klicken